Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich 

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fotobox Daviter, Andre Daviter, Theodor-Körner-Straße 33, 59227 Ahlen. 
1.2  Anders lautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. 
1.3  Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie bestätigend bei Erteilung einer Anfrage ( auch über das Internet ) zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots von Fotobox Daviter bzw. der Entgegennahme der Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen - sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, Fotobox Daviter erkennt diese schriftlich an. 

§2 Vertragsschluss und Umfang der Lieferung 

2.1  Ein Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Annahme des Angebots von Fotobox Daviter durch den Kunden (Rücksendung des unterschriebenen Auftrages per Post oder Mail) zustande. 
2.1.1  Fotobox Daviter erbringt mit der Fotobox ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnung und Reproduktion von Bildaufnahmen. Art, Ort, Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen, sowie spezielle zu berücksichtigende Kundenwünsche sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt. Mitarbeiter von Fotobox Daviter sind zu gesonderten Zusagen welche die zu erbringenden Leistungen betreffen, grundsätzlich nicht berechtigt, es sei denn, solche Zusagen werden von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt. 
2.2  Fotobox Daviter erbringt die Leistungen durch die Bereitstellung von geeigneten Geräten (Fotobox) und deren Betreuung durch Personal entsprechend der vertraglichen Regelungen. Fotobox Daviter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. 
2.3  Einen Erfolg ihrer Leistungen (z.B. einer besonderen Werbeaktion durch die Benutzung der Fotobox) im Sinne des Werkvertragsrechts schuldet Fotobox Daviter nicht. 
2.4  Nach Absenden eines Anfrageformulars/einer Anfrage erhält der Mieter eine Angebotsmail vom Vermieter über die verschiedenen, zur Verfügung stehenden Systeme. Mittels einer Buchungsanfrage entscheidet sich der Mieter für ein bestimmtes System. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch den Vermieter zustande. 
2.5  Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 
2.6  Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind. 

§3 Zahlungsvereinbarungen 

3.1  Ist der Mieter eine Privatperson, sind Zahlungen sofort zu Beginn der Veranstaltung in bar an den Mitarbeiter von Fotobox Daviter zu leisten. 
3.2  Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten; bei Z ahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung gewährt der Vermieter 2 % Skonto. 
3.3  Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Veranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten entsprechend zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat. Die Restzahlung der Vergütung ist sofort nach Erbringung der Dienstleistung fällig. 
3.4  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 

§4 Vertragliche Rücktrittsrechte 

4.1  Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt: bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrecht (14 Tage): 60% des Mietpreises, bei Rücktritt 3 Wochen vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises, bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn:90 % des Mietpreises 
4.2  Bei nach Vertragsschluss dem Vermieter bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet. 

§5 Vertragspflichten und Haftung 

5.1  Der Mieter hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verarbeitungsanweisungen zu befolgen. Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben. 
5.2  Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben. 
5.3  Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit an der Ware entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere - für erforderliche Reparaturkosten, - bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust für den Zeitwert der Ware, - für erforderliche Gutachterkosten, - bei Schäden für den merkantilen Minderwert, - für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung. 
5.5  Der Mieter ist verpflichtet, die Ware am nächsten Kalendertag nach der Veranstaltung zurückzugeben. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter entstehende Schäden zu ersetzen (z.B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung). 

§6 Mitwirkungspflicht des Kunden 

6.1  Der Kunde wird Fotobox Daviter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals von Fotobox Daviter zum zeitgerechten Aufbau vor der Veranstaltung, während der Veranstaltung bis zum Ende und zum Abbau der Geräte. 
6.2  Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde vor Beginn der Veranstaltung für eine entsprechende Duldung des Dritten. Gegebenenfalls erforderliche Zutrittsberechtigungen wie z.B. Ausstellerausweise zu Messen und evtl. erforderliche Einfahrts- und Parkberechtigungen sind durch den Kunden zu beschaffen und bis spätestens 3 Tagen vor der Veranstaltung an Fotobox Daviter zu übergeben. 
6.3  Für geeignete Stromquellen (in der Regel 220V/16A Schukoanschluss) und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Kunde verantwortlich. 
6.4  Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Kunden ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (zu Marketingzwecken) geben. 

§7 Leistungsstörung 

7.1  Soweit sich Leistungsstörungen aus Gründen ergeben, die auf mangelnden Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch deren Veranstaltungsteilnehmer veranlasst sind, bleiben die Ansprüche von Fotobox Daviter aus dem Vertrag unberührt. 
7.2  Beruhen Leistungsstörungen auf technischen Problemen, so bemüht sich Fotobox Daviter um schnellstmögliche Beseitigung, sollte dieses nach Einschätzung von Fotobox Daviter nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet; eine Nacherfüllung entfällt. 
7.3 Eine Mängelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen. 
7.4  Fotobox Daviter ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Fotobox Daviter gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Alle Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. 

§8 Datenspeicherung und Nutzungsrechte 

8.1  Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S. d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden. 
8.2  Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen. 
8.3  Fotobox Daviter steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 
8.4  Fotobox Daviter überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an dessen Gäste / Verhandlungsteilnehmer. Dieses Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung von Fotobox Daviter an den Kunden über. 

§9 Schriftformklausel, Schlussbestimmungen 

9.1  Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 
9.2  Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollissionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen. 
9.3  Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Ahlen(Westf.). 
9.4  Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Ahlen(Westf.) vereinbart. 
9.5  Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.